Arbeitgeberzuschuss in der bAV

Im ersten Schritt wurde der Zuschlag verpflichtend für Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2019. Das war für Arbeitgeber leicht umzusetzen. Die große Herausforderung kommt mit dem zweiten Schritt, denn für die vor dem 01.01.2019 bestehenden Entgeltumwandlungen ist der Arbeitgeberzuschuss ab dem 01.01.2022 zu leisten.

Die Umsetzung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen.

Können alte Verträge um den Zuschuss erhöht werden? Alleine das herauszufinden ist

ein großer Akt für den Arbeitgeber, gerade wenn die betriebliche Altersversorgung bei mehreren Versicherungsgesellschaften umgesetzt wurde und wird.

Die FidesSecur unterstützt Sie bei der Umsetzung, übernimmt die Korrespondenz mit den Versicherern und erarbeitet für Sie ein haftungssicheres Gesamtkonzept. Sprechen Sie uns an.

Rüdiger Klee ruediger.klee@fidessecur.de Tel. +49 89 219952-723

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