Was Sie bei Akkus und Ladestationen beachten sollten

Die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen steigen von Jahr zu Jahr. Die Ver­sicherer reagieren auf diese Entwicklung mit modernisierten Produkten.

Ein defekter Akku kann meist nur in spezialisierten Werkstätten repariert werden und im schlimmsten Fall zu einem Totalschaden führen. Er ist das Herzstück eines E-Fahrzeugs und als Fahrzeugteil in die Kasko eingeschlossen. Hinsichtlich des Deckungsumfanges gibt es allerdings unterschiedliche Konzepte. Wir empfehlen Ihnen eine Vollkasko, in der eine Allgefahrendeckung für den Akku eingeschlossen ist. Dann sind beispielsweise auch Schäden durch Bedien­fehler beim Laden versichert. Ausgeschlossen bleiben allerdings Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions- oder Materialfehler und chemische Reaktionen. Der Akku sollte zum Neuwert versichert sein und obwohl die Autohersteller in der Pflicht sind, sollten die Entsorgungskosten ohne Begrenzung gedeckt sein.

Da das Laden über herkömmliche Steckdosen sehr lange dauert und den Stromkreis an die Belastungsgrenze bringen kann, werden Ladestationen und Wallboxen an Bedeutung gewinnen. Der Einschluss dieser Vorrichtungen ist in vielen Kaskodeckungen möglich, allerdings kann es vorkommen, dass die Geräte nur unter Verschluss versichert sind. Außerdem sind beim Versicherungsschutz Überschneidungen mit anderen Verträgen wie der Gebäude- oder der Hausratversicherung möglich.

Es sollte überprüft werden, ob Versicherungsschutz über diese Verträge besteht. In guten Gebäudeverträgen sind dann sogar Schäden durch böswillige Beschädigungen enthalten. Setzen Sie uns bitte zumindest über die Ladestation in Kenntnis. Es besteht noch keine einheitliche Sichtweise, ob die Installation eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellt.

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