Absicherung der persönlichen Haftung

Spektakuläre Schadenfälle und wegweisende Gerichtsurteile haben die Bereitschaft von Unternehmen erhöht, Schadensersatzansprüche gegen die eigenen Manager durchzusetzen.

Die Geschäftsführung und die Mitglieder der Kontrollorgane einer Gesellschaft haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für Schäden aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit.

Dieses erhebliche Risiko lässt sich durch eine D&O-Versicherung absichern, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung speziell für Manager. Die Paragraphenvielfalt und Entscheidungsdichte in der heutigen Geschäftswelt machen diese Absicherung unverzichtbar.

Neben der richtigen Ausgestaltung des Versicherungsschutzes ist die ausreichende Bemessung der Deckungssumme entscheidend. Bei Schadenfällen werden regelmäßig hohe Kosten für Spezialanwälte fällig. Sie schmälern den Betrag, der für die tatsächliche Entschädigung zur Verfügung steht.

Die D&O-Versicherung wird vom Unternehmen für die Manager abgeschlossen und bezahlt. Ein Paradoxon, da in der Regel das Unternehmen die Ansprüche an den Manager stellt. Kommt es zu einer nicht gütlichen Trennung, verbunden mit einer Inanspruchnahme, schwindet häufig die Bereitschaft, dem Manager Deckung aus dem unternehmenseigenen Vertrag zu gewähren.

Dagegen kann sich der Manager über eine persönliche D&O-Versicherung versichern. Sie leistet, falls die Unternehmens-D&O nicht zahlt oder vom Unternehmen gekündigt wurde.

Wer eine D&O-Versicherung benötigt, sollte jetzt handeln. Die Schadenquoten deuten darauf hin, dass die Prämien in Zukunft steigen werden.

Bild: © Gorodenkoff – stock.adobe.com

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